Reli Klausur 12.2

So, Ich bin wieder da … – warn Scherz, nicht so wirklich, also ich hab morgen Reliklausur und hab nen Text für mich geschrieben, damit ich mich mit den Themengebieten auseinandersetze. Und vielleicht ist hier ja irgendwem soooo langweilig… dass er sich denkt “ Heyyy 12 Klasse religion, das könnte ich mir eigentlich mal geben“ … keiner ? – Na guuut dann halt nicht ;P
Nachm Abi gibts wieder spannendes… vorher ist die Luft wirklich dick, da kommt wohl eher nur noch n bisschen so Lernzeugt (Keine Zusammenfassungen)
Viel Spaß, wer auch immer sich die Mühe macht das zu lesen- ich kann keine 100%ige Richtigkeit versprechen, lehnt sich alles aber stark an meinen Hefteinträgen und dem Religionsbuch an. ^^

 

Das Richtige Handeln

 

Das Richtige Handeln aus kirchlicher Sicht entsteht durch das Auswerten 2 Materialer Quellen durch eine formale Quelle, dem Lehramt der Kirche.
Bei der ersten materialen Quelle handelt es sich um die Heilige Schrift und ihre Auslegungstradition.
Durch sie werden den Menschen beim Treffen von Entscheidungen, bleibende, über lange Zeit hinweg konstante Normen angeboten. Da dies aber auch zum Problem führen kann, dass die Beurteilung rein nach der Bibel veraltet sein kann, oder gar nicht beziehbar ist auf neue Sachverhalte, wird sie ergänzt durch die 2. Materiale Quelle. Bei dieser handelt es sich um die Quelle der Vernunft, die aus Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen hervorgebracht wird. Durch ihre hohe Aktualität und den engen Bezug zu direktem vernünftigem Handeln und auch zum Gewissen ist sie vor allem heute sehr wichtig. Dennoch gibt es den negativen Punkt, dass wenig Rücksicht auf beständige Normen genommen wird, was wiederum zu einem Wertezerfall fürhen kann. So müssen durch die formale Quelle des kirchlichen Lehramts beide Quellen ausgewertet werden, um so verbindliche Handlungsrichtlinien zu schaffen.
Dennoch ist das Richtige Handeln immer auch an das Gewissen als letzte Entscheidungsinstanz in konkreten Handlungssituationen gebunden, nicht zuletzt, weil Situationen selten verallgemeinert werden können, sie müssen individuell betrachtet werden.

 

Da das Gewissen für das richtige Handeln von großer Bedeutung ist, wurde es im 2. Vatikanischen Konzil genauer definiert. Es heißt: Das Gewissen ist ein Gesetz, dass von Gott in das Herz des Menschen eingeschrieben wurde und ist somit Stimme Gottes, die den Menschen stets auffordert das Gute zu tun und das böse zu unterlassen.
Auch die Würde des Menschen hängt davon ab, denn sie entsteht vor allem daraus, dass der Mensch der Stimme Gottes, also dem Gewissen, gehorcht. Diese Treue zum Gewissen und die damit entstandene Würde ist, was Christen überall auf der Welt verbindet, die sich auf der Suche nach Wahrheit und wahrheitsgemäßer Lösung von Problemen befinden.

 

Um das Gewissen zu bilden muss man sich darüber im Klaren sein, dass dieses einem ständigen Entwicklungsprozess unterliegt, deshalb muss es immer wieder sensibilisiert werden. Dies geschieht, indem man sich vor dem Fällen einer Entscheidung über den Sachverhalt informiert und Standpunkte anderer, der Masse und sich selbst kritisch hinterfragt, denn häufig kommt es zum „Mitschwimmen“ in der Sichtweise einer Gruppe, die nicht zwingend richtig sein muss. Zudem sollte man sich nach dem Finden von Argumenten für und gegen ein gewisses Handeln in eine Situation reflektierend damit auseinandersetzen um diese an Grundwerten und (evtl) an Geboten auszurichten.

Dieser Prozess führt zu einem Bewussten Entscheiden, das auch von einer Güterabwägung gestützt werden kann.

 

Güterabwägung

 

Man verwendet diese vor allem, wenn zwei oder mehr Güter im direkten Konflikt stehen und mindestens ein Grundwert in jedem Fall verletzt wird. Es kommt also zu einer Gegenüberstellung der Handlungsalternativen, die schließlich zum Namen der GüterABWÄGUNG führte.
Um diesen Methode der Entscheidungsfindung genauer zu betrachten muss zunächst das Gut genauer definiert werden:
Ein Gut ist ein vom Menschen angestrebtes Objekt, das seinen Interessen entspricht und seine Bedürfnisse erfüllt. Es dient also dem Wohl des Menschen.

 

Durch die Methode der Güterabwägung möchte man eine ethische Möglichkeit zum praktischen Lebensvollzug erschließen, für Situationen in denen es zu unausweichlichen Entscheidungen mit Güterkonkurrenz kommt.
Das Ziel dieser ist es, eine Rangordnung für Güter aufzustellen. Begonnen wird mit den Grundgütern des ersten Rangs, wie zum Bsp. Den Menschenrechten. Güter des zweiten Rangs werden Unmittelbare Güter genannt, sie sind unmittelbar nötig um das eigene Wohlsein zu garantieren. Beispiele hierfür sind zum Bsp. Medikamente. Zuletzt kommen die Mittelbaren Güter des dritten Rangs. Sie tun dem Menschen gut, sind aber nicht dringend notwendig, so wie zum Beispiel materielle Vorteile. Diese Rangordnung erinnert meiner Meinung nach stark an die Maslowsche Bedürfnisshirarchie, die besagt, dass zuerst Grundbedürfnisse wie Nahrung und Sicherheit gestillt werden müssen, bevor der Mensch auf Luxus und Selbstverwirklichung hinarbeitet.
Da es trotz Rangordnung zu Überschneidungen im Entscheidungsfall kommen kann, gelten 3 weitere Prinzipien.
Die Sorge der größeren Zahl Menschen geht über das Wohl der kleineren Anzahl (ziemlich utilitaristisch)
Gemeinwohl über Eigenwohl
Wahl des geringeren Übels.

Diese müssen jedoch auch mit Vernunft an die Situation angepasst werden zum Beispiel spielt die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines gewissen Übels eine große Rolle. So kann bspw. Das Größere Übel „bevorzugt“ werden, da es viel unwahrscheinlicher ist, als das Eintreten des geringeren Übels.
Neben der Güterabwägung gibt es auch die Entscheidung zwischen Handlungen mit Doppelmoral. Ihr wesentlicher Unterschied besteht darin, dass bei einer Güterabwägung zwischen zwei natürlichen Gütern entschieden wird und bei der Handlung mit Doppelmoral geht es um ein Direktes Hervorbringen von guten und schlechten Konsequenzen. Oft beziehen sie sich auf nur ein Objekt und zudem häufig auch eine bloße Entscheidung zwischen zwei Übeln.

 

 

Grundgesetz

 

Nicht zuletzt durch das Gewissen und unterschiedliche Entscheidungsmethoden haben sich sowohl die Menschenrechte als auch das Grundgesetz entwickelt.

Vor allem Im Grundgesetz ist der Gottbezug im Beginn klar zu finden. Es heißt „ Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“.
(Zwar wurde dieser Gott nie genauer beschrieben, vermutlich um möglichst vielen Menschen zeigen zu können explizit sie wären angesprochen, dennoch gibt es polit. Zitate die besagen, dass diese „ Gottfloskel“ eigentlich nicht viel zu sagen hat (s. „der Teufel steckt im Grundgesetz“))
Das Präambel des GG beginnt also mit einer invocatio dei (= Anrufung Gottes), die dazu dient, das Gesetz (Menschenrechte) dem menschlichen Ermessensspielraum in Bezug auf die ausdrückliche Verantwortung vor Gott zu entziehen ( = Gott hat das letzte Wort, man kann sich also nicht aussuchen ob man sich daran hält oder nicht, man muss)

Dies geschieht, da man durch Gott eine „Letztbegründung“ vollziehen kann, das heißt, dass Gott als oberste und letzte Instanz nicht hinterfragt werden kann.
Meiner Meinung nach verliert eine Letztbegründung an Bedeutung, da man stur darauf beharrt, dass etwas nicht weiter hinterfragbar ist, denn damit könnte alles der „letzte Grund sein“ …
Als Folge dieser Letztbegründung resultiert, dass ethische Normen von keiner irdischen Instanz ( von Aliens aber anscheinend schon ;P)und von keinem politischen System, in Frage gestellt werden können.
Man sieht also den Gottesbezug als Chance, dass grundlegende Werte, wie die unverletzliche Würde des Menschen, nicht zur Disposition stehen.
Diese Idee wurde nicht aus der Luft gegriffen, sie basiert auf den schlimmen Erfahrungen des Nationalsozialismus, man möchte eine Wiederholung vermeiden.
(durch das Verbieten von Hinterfragungen, verbietet man, denke ich, keinen 2. Holocaust. Denn war es nicht eigentlich die selbstverschuldete Unmündigkeit der Menschen, die dazu führte, dass kaum einer das Schicksal der Juden hinterfragte?)
Auch wenn ich nicht ganz mit dieser Argumentation Konform gehe, hat Herr Böckenförde gewissermaßen Recht, wenn er sagt „ Der freiheitlich, säkularisierte Staat lebt von den Voraussetzungen, die er sich selbst nicht geben kann“
Denn der freiheitliche Staat kann nicht davon ausgehen, dass alle Menschen Gutes wollen, und nicht so dumm sind und sich blind für das Schlechte entscheiden. Daher die Letztbegründung, denn sie nimmt den „Gefährdern“ der Demokratie das Recht das GG zu hinterfragen.

 

 

 

Die Artikel die vorallem Geschützt werden sind Menschenrechte.
Deshalb im Folgenden zur Entwicklung der Menschenrechte.
In der Antike, ging man davon aus, dass der Mensch ein Vernunftbegabtes Wesen ist ( Viele ja… nicht generell alle^^) So kam es dazu dass das Natürliche Recht mit dem positiven Recht vom Menschen im Einklang stand. Das Naturrecht, ist ein Recht, das einfach schon immer da war, es ist sozusagen selbstverständlich. Das positive Recht ist ein Recht, das vom Menschen sozusagen als „Gesetzeszusatz“ dazu formuliert wurde

Das klingt auf den ersten Blick sehr fortschrittlich, doch galten diese Rechte nur für freie Bürger, Sklaven waren Dinge, die keinerlei Rechte hatten, die die eines freien Menschen gleich kamen.
Doch sogar Cicero rechtfertigte die Sklaverei mit dem Grund, dass bestimmte Arbeiten einem freien Bürger unwürdig sind. Auch die Stoa forderten Gleichheit und Freiheit für alle Menschen, aufgrund ihrer Natur. Doch auch diese sehen Sklaven nicht an als Menschen mit gerade dieser „Natur“.

 

Im Christentum in der Antike und im Mittelalter taucht die Idee auf, dass der Mensch ein Ebenbild Gottes ist und somit eine Freiheit aller (gottgleichen) Menschen gilt. Auch dadurch, dass durch den Sündenfall die Menschen erlöst sind, wird diese Freiheit weiter gestützt. Zur Zeit der Übernahme des Christentums als Staatsreligion ab dem 4. Jhd. Mischen sich antike und germanische Vorstellung in das Christentum ein. Das Lehenswesen zur Zeit des Mittelalters Schützt zwar die Bauern, hebt aber eine Ungleichheit der Menschen hervor. Nur vor Gott sind die Menschen gleich – Natürlich nur die Menschen, die auch einen Gott haben ( nur innerhalb der Kirche, außerhalb gibt es kein heil. S. Ketzer)

 

Mit dem Beginn der Neuzeit dringt der Humanismus (=eine Haltung, die von der Achtung der Würde des Menschen geprägt ist.) in Kunst und Wissenschaft ein, dies losgelöst von der Kirche. Durch diese Loslösung von der Kirche werden erste Grundsteine für die Reformation gelegt.
Parallel entstehen neue Staatstheorien. Machiavelli (16jh.) war der Meinung, dass ein Staat eine nowendige Institution ist, um die menshcen vor sich selbst zu schützen. Jedoch fallen auch die Begriffe der „Staatsraison“, laut der der Einsatz von Gewalt durch den Herrscher gerechtfertigt wird, wenn dies zu Recht und Ordnung führt.
Jean Bodin ergänzt, dass die Souveränität einer Obersten Gewalt jedoch immer an göttliches und natürliches Recht gebunden ist.
Thomas Hobbes leitet von Bodin ab, dass der Absolutismus gerechtfertigt werden kann, da der Mensch im Naturzustand frei ist, er aber auch „ Sein eigener Wolf“ ist ( ich denke deshalb „Wolf“ weil der Mensch einen oft Gefahr läuft sich selbst zu zerstören, wie ein Wolf es mit einem Menschen tun würde ( wenn man einen beschränkten Blick auf Wölfe hat XD))
Mit der Aufklärung wird alles besser.
Meiner Meinung nach. Denn Aufklärung bedeutet denken.
John Locke und Jacques Rosseau sind Verfechter der Volkssouveränität (Grundstein der Demokratie).
Eine Art Gesellschaftsvertrag wird zu einem bekannten Modell. Die Menschen sollen sich freiwillig dem Staat, oder einem Monarchen unterstellen, dieses Verhältnis darf jedoch aufgekündigt werden, denn die Staatsmacht gewaltsam versucht, über Leben, Freiheit, Eigentum des Volkes zu verfügen.
Diese Vertragsbedingungen klingen schon ziemlich ähnlich wie die heutigen Menschenrechte.

 

Jetzt gibt es einen kleinen – Lehrplanmäßig nicht genauer definierten – Sprung, direkt zu den Menschenrechtserklärungen.
1776 wurde die amerikanische Unabhängigkeitserklärung, die Virginia Bill of Rights unterzeichnet (oder geschrieben, oder – ich weiß auch nicht so genau, etwas wichtiges^^)

Sie garantieren Leben, Freiheit, eigentum, Rechtssicherheit, Pressefreiheit und freie Religionsausübung.
Auch in Frankreich ist es ein wenig später soweit.
Die Erklärung der Menschen und Bürgerrechte gehen 1789 als wichtiges Resultat der französischen Revolution (1789 – 1799) hervor. Sie bezieht sich sogar auf alle Menschen, aller Länder, aller Staatsformen. Laut ihr sind alle Menschen von Geburt an frei, sie haben unantastbare Rechte, wie Freiheit, Sicherheit, Widerstand gegen Unterdrückung, haben die Freiheit alles tun zu können, was niemandem schadet, Gedanken und Meinungsfreiheit und auch ein Recht auf Eigentum.
Diese Menschenrechte fußen alle auf dem Naturrecht. Deshalb sind die Menschenrechte Überzeitlich und sie mussten nicht gewährt oder geschaffen werden.

 

Mit der Industrialiserung kommte es zur Massenarmut und damit auch zur Sozialen Frage. Marx lehnt Prifateigentum ab, bekennt sich aber dennoch zu den Menschenrechten.
Menschenrechte werden auch im Kampf gegen Totalitarismus eingesetzt, denn in sozialistischen Staaten gelten die Rechte und Freiheiten nur unter Maßgabe der widerspruchlosen Einfügung in von sozialistischer Partei geführten Gesellschaft. (= Wenn du nicht rebellierst und regimekritisch bist, bist du frei à also eigentlich nur scheinfrei)

Der Höhepunkt der Menschenrechtsverachtung findet sich natürlich im Nationalismus ( vielleicht eher Nationalsozialismus, aber so steht das halt im Heft ^^), Rassismus und dem Holocaust.

 

Nach dem 2. Weltkrieg erwacht neue Hoffnung, durch die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen 1948. Menschenrechte sind also sowohl innen, als auch außenpolitisches Thema und gelten als Basis für alle jüngeren Demokratien.

Um einen kurzen Ausblick zu geben muss man sagen, dass der Rassismus wieder aufblüht, die Menschenrechter im Jugoslavien Krieg verhöhnt wurden und die Menschenrechte zwar in westlichen Ländern garantiert sind, unser Wohlstand allerdings auf der Ausbeutung und somit Verletzung der Menschenrechte in anderen Ländern basiert.

 

Auch das kann man in einen religiösen Kontext fassen, die Menschenrechte wurden zu Beginn von der Kirche abgelehnt, da die Begründung dieser keinen Gottesbezug hatte. Sie wurden als „ Aufstand gegen Gott gesehen“ da dieser durch seine Gebote und seine Allgegenwärtigkeit sowieso schon ohne weltlichen Bezug alle Menschen rettet (Hat ja super geklappt XD). Zudem entstanden diese Menschenrechte aus der Revolution gegen den Klerus. Irgendwann hatte die Kirche dann aber Einsicht und erkannte, dass die Menschenrechte mit der Schöpfungsbotschaft übereinstimmen.

Nun sind die MR. Also fester Bestandteil der christlichen Ethik. Der Ausgangspunkt für die Begründung der MR. Aus christlicher Sicht ist die Idee der Menschenwürde. Diese wiederum hat der Mensch, weil er Abbild Gottes ist. Die MR. Lassen sich im Großen und Ganzen in drei Kategorien unterteilen. Die Liberalen Freiheitsrechte „status negativus“ zu ihnen zählt zum Beispiel das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Die Politischen Teilnahmerechte „status activus“ wie aktives und passives Wahlrecht und die sozialen Teilhaberechte „status positivus“ wie Teilnahme am kulturellen Leben (Art. 27), freie Berufswahl (Art. 23) und das Recht auf Bildung.
Dennoch gibt es einige Probleme mit den MR.. MR. Die einen universellen Anspruch haben sollen gehen nicht auf kulturelle Differenzen ein. Oft wird argumentiert, die MR. Seien eine Westliche Erfindung, basierend auf christlichen Werten, deshalb wären sie für eine Universalität ggü. Östlichen Staaten nicht geeignet.
trotzdem kommt es (Gott sein dank^^) zu strafrechtlichen Verfolgungen bei Menschenrechtsverletzung. Doch China USA (und ich glaube auch Russland) haben zwar das Abkommen für den internationalen Gerichtshof in den Haag unterzeichnet, diese aber nicht ratifiziert.
Es kommt also weltweit immer noch zu MR. Verletzungen, Folter, Todesstrafe, Unterdrückungen der Meinungs- und Pressefreiheit, menschenverachtendem Umgang mit Asylanten und Migranten – auch in demokratischen Industrieländern. China z.B. bezeichnet die MR. Als Einmischung in innere Angelegenheiten und Ignoriert diese sogar. Auch wird kritisiert, dass die MR. In der heutigen ökologischen und sozialen Herausforderung der Globalisierung nicht mehr ausreichen.

 

Für die Universalität wird allerdings argumentiert, dass sie nicht abhängig von religiösen oder kulturellen Vorstellungen sein müssen, da der Grundsatz gilt, dass jeder Mensch eine unantastbare Würde hat und eine Gleichheit alles vor dem Gesetz. Durch das Sharia-„Recht“ wird dieser Grundsatz verletzt, da Männer und Frauen nicht gleich behandelt werden. Zudem ist die Todesstrafe (gilt auch für USA) nicht mit den MR vereinbar.

Aus diesen Problemen entwickelte sich die „Erklärung des Weltethos“.
Sie wurde 1993 vom Parlament der weltreligionen verabschiedet. Es leiten sich zwei unverrückbare Normen für ALLE (wirklich alle) ab.
à Jeder Mensch (JEDER) soll menschlich behandelt werden und auch anderen ggü. Im Geist der Solidarität handeln.

àDie Goldene Regel ( „ Was ihr von anderen erwartet, das tut auch ihnen“ (LK 6,31, vgl. Mt 7,21))

 

Daraus lassen sich vier unbedingte Normen ableiten:

 

„Selbstverpflichtung auf eine Kultur der Gewaltlosigkeit und Ehrfurcht vor allem Leben“
„Selbstverpflichtung auf eine Kultur der Solidarität und auf eine gerechte Wirtschaftsordnung“

„Selbstverpflichtung auf eine Kultur der Tolerant und auf ein Leben in Wahrhaftigkeit“

„Selbstverpflichtung auf eine Kultur der Gleichberechtigung und auf die Partnerschaft von Mann und Frau“

 

(Nicht aber von Homosexuellen/… weil die mag ja anscheinend keine Religion XD)

 

Diese Weisungen könnten eine Grundlage für ein weltweites Ethos sein.

 

 

Christlich biblisches Gewissen

Christliche Sozialethik

 

Eng mit diesen Normen verbunden ist auch die Christliche Sozialethik. Sie konfrontiert ethische Problemsituationen mit dem Menschenbild der Bibel. Der Mensch ist zwar ein Individuum, aber auch ein soziales Wesen und damit Teil einer Gemeinschaft. Durch sie sollen ethische Leitlinien gebildet werden, sogenannte „Sozialprinzipien“, welche als ethische Schlussfolgerungen für richtiges Handeln in der Gemeinschaft gelten.

 

Das biblische Menschenbild besteht vor allem aus der Grundlage, dass jeder Mensch ein einzigartiges Abbild Gottes ist und deshalb auch seinen sprachlichen, geistigen, moralischen und religiösen Fähigkeiten gleich kommt. Damit ist jedem Menschen auch die gleiche unantastbare, unendliche Würde eigen.

Des Weiteren ist der Mensch ein Geschöpf, also geschöpft von Gott und verdankt somit seine Existenz diesem. Dennoch ist der Mensch fehlbar, endlich, begrenzt und sündhaft. Für ein gutes Zusammenleben benötigt er also eine gesellschaftlich akzeptierte und humanitäre Ordnung.

 

Wie oben erwähnt ist der Mensch auch ein soziales Wesen, er entfaltet sich in der Gemeinschaft und kann den Dekalog als Wegweiser für ein gelingendes Zusammenleben nutzen. Die Voraussetzung dafür ist wiederum die Würde des einzelnen, die bewahrt werden muss. Diese Würde führt durch ihre Unverfügbarkeit zur Gleichberechtigung von Mann und Frau und dennoch sind sie nicht gleich, denn Geschlechtlichkeit ist von Gott gewollt und grundsätzlich gut.

 

Eben durch diese Argumentationsstrategie, geht hervor, dass Menschenrechte/würde für jeden gelten, unabhängig von Sozialstatus, Herkunft, Geschlecht und Gesundheit. Denn diese Rechte (sollten)/sind universal, da sie in jeder menschlichen Gemeinschaft existieren. Deshalb sollten sie von jedem Staat anerkannt und geschützt werden.

 

Auch wohnt dem Mensch Freiheit und Verantwortung inne, nach der Schöpfungsgeschichte hat er/sie einen Mitgestaltungs- und Kulturauftrag. Sie/ er ist Schöpfungspartner Gottes und ist so für sein Handeln verantwortlich mit dessen Konsequenzen gegenüber sich selbst und den Menschen der folgenden Generationen. Diese Mitgestaltung gilt sowohl im Individuellen als auch im gemeinschaftlichen Bereich, somit verbietet sich destruktives Verhalten in jeder Hinsicht.

 

Nah zusammen damit hängt das Engagement unter Gelassenheit. Der Mensch soll sich engagieren um etwas zum neuen Himmel und zur neuen Erde beizutragen, er soll dies allerdings gelassen tun, da Gott sein Reich selbst vollenden wird.

 

Um nah an eine solidere Gesellschaft zu gelangen, soll sich der Mensch ein Vorbild an Jesus nehmen, denn er bringt die frohe Botschaft vom Anbruch der Gottesherrschaft. Diese soll vor Allem von Armen, Außenseitern und Randgruppen gehört werden, so wie sich Jesus vor allem um diese Gruppen gekümmert hat. Er gilt als Inbegriff der Menschlichkeit und die christliche Sozialethik greift Anliegen Jesus auf und handelt in seiner Nachfolge.

 

 

 

Meilensteine der katholischen Soziallehre

 

 

Diese Umschreibungen der später erläuterten Prinzipien der katholischen Soziallehre haben eine lange Geschichte durchlaufen. Im 19 Jh. kam es zur Industrialisierung. Es wird ein neu ausgerichtetes Handeln der katholischen Kirche verlangt, wobei vor allem Adolph Kolping prägend war. Er sorgte sich um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und gab so die praktischen Voraussetzungen und die Ideelle Grundlage für erste Sozialenzyklika.

  1. Rerum Novarum (Neue unmenschliche Verhältnisse) 1891

Verfasst wurde diese von Papst Leo dem XIII , der dazu veranlasst worden war durch die Verhältnisse in der Industriegeselllschaft für die arbeitende Bevölkerung. Er forderte gerechte Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und, dass der Staat seine sozialen Aufgaben Wahrnimmt. Dies führte zu einer Verbesserung der Situation für die Arbeitnehmer. Die Rerum Novarum ist untergliedert in zwei Hauptteile, der erste Teil befasst sich damit, gegen die sozialistische Idee als Lösung der gesellschaftlichen Missstände zu argumentieren. Es wird festgelegt, dass der Mensch in Recht auf Lohn hat, über den er frei verfügen kann, nachdem er seine Arbeit geleistet hat.

Der zweite Teil soll die Arbeiterfrage klären. Gewalt und Revolution werden Verurteilt, dennoch soll der Arbeitnehmer würdevoll behandelt und nicht ausgenützt werden. Ein W Selbstverpflichtung auf eine Kultur der Arbeiter soll also geschützt werden, Rücksicht auf Wohlergehen, Alter und Geschlecht der Arbeiter wird gefordert. Es soll zum Bsp. Keine Kinderarbeit mehr geben und eingegrenzte Arbeitszeiten.

 

  1. Quadragesimo Anno (1931)

Der Beweggrund für die neue Sozialenzyklik war die Weltwirtschaftskriese Ende der 1920er, wobei Recht auf Arbeit, gerechten Lohn und Organiation der Arbeiter in Gewerkschaften gefordert wurde.

 

  1. Pacem terris (1963)

Sie wurde veranlasst durch die Angst vor einem Atomkrieg und stellte die Bedeutung der Menschenrechte heraus. Außerdem zeigte sich der Papst als Verfechter der Abrüstung.

 

  1. Populorum in Progressio ( 1967)

Als Anstoß galt die Verelendung der Bervölkerungsmehrheit in Dritte Welt Ländern. Naheliegend waren also die Forderungen nach Solidarität zwischen reichen und armen Ländern und der „Entwicklung“ als neuem Namen für Frieden.

 

  1. Centesimus Annus (1991)

Grund waren die Veränderungen nach dem Zusammenbruch der sozialistischen Staaten. Der Papst setzte sich für soziale Verpflichtung des Eigentums und für die Würde des Arbeiters ein.

  1. Charitas in Veritate ( Liebe in der Wharheit) 2009

Die aktuellste Sozialenzyklik ist diese, die wurde verfasst von Papst Benedikt dem XVI, der isch mit den Folgen der Globalisierung , der Wirtschafts- und Finanzpolitik für das menschliche Zusammenleben beschäftigte. Die zentrale Botschaft ist, dass Wirtschaft für ein konnkretes Funktionieren eine Ethik benötigt, in denen das Wohl des Menschen und dieser selbst in den Mittelpunkt rücken.

 

Die Aktualität dieser Sozialenzyklika ist nicht abzustreiten denn sie gelten als wichtige Grundlage für richtiges menschliches Handeln. Des Weiteren ist sie die Antwort der Kirche auf soziale Konflikte in bestimmten Lebenssituationen und die Verhältnisse zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sowie die Armut der 3. Welt sind immer noch aktuell.

 

Es lassen sich auch einige Prinzipien der katholischen Soziallehre erläutern.
Im Zentrum dieser Prinzipien steht die Gerechtigkeit, sie ist im Schöpfungsauftrag des Menschen du finden und zielt darauf ab, ethische Urteile über ver- und Zuteilungen zu fällen. Kriterien hierfür sind die Zuteilung nach Gleichheit, Verdienst, Leistung, Bedürfnisse, Rang und Besitz.

 

Eng damit verbunden ist das Gemeinwohl. Man soll seine Mitmenschen aus Verpflichtung vor Gott achten um als Ziel das Wohlergehen von Gruppen zu erreichen. Diese Strategie spielt gegen den Egoismus von Klassen, Gruppen und Ethnien. Eine Rahmenbedingung für einen gesunden Staat ist nämlich der Grundsatz „ Gemeinwohl vor Eigenwohl“.

Es gibt noch 3 weitere, Personalität, Subsidiarität und Solidarität, aber ich habe keine Lust mehr ^^

Folgen würden noch die Themen:

Partnerschaft, Ehe und Familie (kath. Verständnis)

Das Zölibat

Die Utopie

Die Futurologie.

 

Machts gut bis bald,

Melli

 

10 Gedanken zu “Reli Klausur 12.2

  1. Überaus interessante Abhandlung.

    Beantwortet gleich zwei Fragen, die ich mir seit Langem stelle.

    1) Ist Pinkis Rechtschreibung geschäftlich ebenso mies wie privat?
    2) Hat die katholische Kirche ein auch nur im Ansatz zutreffendes Selbstverständnis?

    Beide Fragen sind offenkundig mit NEIN zu beantworten. Danke hierfür. Sowas gerne mal häufiger.

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  2. Da hätte ich als überzeugter Agnostiker meine Probleme, eine vernünftige Reli – Klausur zu schreiben 🙂
    Es klingt recht interessant, was du da alles getippt hast…

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    • ja ich hatte jetzt auch 4 mal n echtes Problem damit, aber man muss sich einfach nur vorstellen man wäre ein Fisch XD das bedarf am Anfang einiger Übung, wenn man sich aber an täglichen beispiel Menschen orientiert, kann man es zumindest für ein paar Stunden während des Lernens aushalten^^

      … was dann auch der Grund ist, warum ich nie Reli Abi machen würde… auf dauer würd ich mir wohl den Kopf an der Tischkante spalten ;P

      Du hast das Sach gelesen ? ^^ Hätte jetzt nicht damit gerechnet, dass das noch jemand außer mir liest ;P

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      • Fisch klappt bei mir nicht wirklich 😉 Nachher klingelt noch Petrus an der Haustür.

        Reli – Abi??? Das geht? Wahrscheinlich was für Thelogie – Junkies.

        Na klar habe ich es gelesen. Wollte ja wissen, was du da so verzapft hast 😀
        Interessant, dass Leo XIII dieses Rerum Novarum verfasst hatte. Ich kenne ihn eigentlich nur als den Schöpfer des Exorxismus – Rituales.

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      • nee leider gottes machen das sehr viele XD weil sie denken, es wäre einfach … – also falls sie überhaupt denken ;P
        Ich kannte mich bis dahin überhaupt nicht mit irgendwelchen Päpsten aus… und mich beschleicht gerade auch des Gefühl, dass ich spätestens morgen auch schon nix mehr davon weiß XD

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